top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 15.08.2015

​

1. Nutzungsvereinbarung:
Mit dem Erwerb eines Personal Trainings Stundenkontingentes oder einer Wild Side CrossFit Mitgliedschaft kommt der Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von Wild Side CrossFit im vereinbarten Umfang genutzt werden. Personal Training Termine können nur in den Zeiten vereinbart werden, in denen keine Wild Side CrossFit Gruppen trainings stattfinden. Eine Mitgliedschaft berechtigt die Teilnahme an den Wild Side CrossFit  Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, jedoch nicht öfter als einmal pro Tag. Die Kurstermine werden auf der Internetseite bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Anmeldung verbindlich ist. Es können maximal 10 Termine im Voraus gebucht werden.

 

2. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung für die vereinbarte Leistung erfolgt im Voraus.

 

3. Stornierung:

Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Gruppentraining Termine können bis 6 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Termine nicht fristgerecht oder nicht abgesagt, behält sich Wild Side CrossFit vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartner zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

 

4. Mitgliedschaft:

Laufzeit:

Die Erstlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber Wild Side CrossFit , Goerzallee 299-301, 14167 Berlin zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhälnisses. Die Kündigungs-frist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

 

5. Umfang der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend seiner vereinbarten wöchentlichen Stunden-kontingents die Wild Side CrossFit Kurstermine in Anspruch nehmen.Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der Woche und können nicht in Folgewochen übertragen werden. Mit Erwerb einer 10er Karte können 10 Gruppentrainings in einem Zeitraum von drei Monaten gebucht werden . Die Karte ist nicht übertragbar.

 

6. Krankheit/Ausfallzeit:

Bei Verhinderung des Mitglieds infolge Krankheit von mehr als einem Monat Dauer, Schwangerschaft oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung, für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum.  Im Übrigen gelten für Sonstige Vertragsbeendigung die gesetzlichen Bestimmungen.

​

7. Kursauswahl – Kursverlegung – Schließungszeiten

Bei Krankheit des Betreibers bemüht sich dieser um schnellen Ersatz. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Teilnehmer vor Kursbeginn informiert, dass die Kursstunde ausfällt. Ausgefallene Kursstunden dürfen vom Teilnehmer nachgeholt werden. Der Betreiber behält sich vor, den Kursplan nach Vorankündigung zu ändern. In diesem Fall wird den Kursteilnehmern für ihre gebuchten Kurstunden ein Ersatztermin angeboten.

An gesetzlichen Feiertagen bleibt Wildside Crossfit geschlossen. Überdies kann Wildside Crossfit  für 4 Wochen im Jahr urlaubsbedingt geschlossen werden. Die Schließungszeiten werden 4 Wochen im Voraus bekanntgegeben.

 

8. Übertragung der Mitgliedschaft:
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist mit Rücksprache mit Wild Side CrossFit an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei Wild Side CrossFit waren. Für die Übertragung berechnet Wild Side CrossFit einmalig 50 Euro.

 

9. Gesundheit:
Wild Side CrossFit empfiehlt allen Personen, die Leistungen von Wild Side CrossFit nutzen wollen ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit im vollem Umfang wieder herzustellen.

 

10. Haftung:
Wild Side CrossFit haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wild Side CrossFit haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( Kardinalpflichten ) nach Maßgabe der vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts weiter geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere aus Pflichtverletzung unterlaufende Handlung und eulpa in eontrahendo ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz:
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Wild Side CrossFit personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in Maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso – und Bonitätsprüfungszwecke. Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 

bottom of page